Ob Suchmaschinenbetreiber Verantwortung für die „Ergebnisse“ haben, die sie ihren Nutzern zur Verfügung stellen, darüber wird immer wieder diskutiert. Vor dem EuGH wird in Kürze ein Fall zu beurteilen sein, in dem ein Spanier von Google fordert, seinen Namen nicht mehr in den SERPS erscheinen zu lassen, ihn also manuell zu entfernen. Der Kläger stört sich hierbei daran, dass er im Zusammenhang mit einer weit zurückliegenden Zwangsversteigerung genannt wird – was seine Reputation schädigt – und dass hier ein negetiver Eindruck entsteht, lässt sich schwerlich von der Hand weisen.

EuGH

Wappen des EuGH mit Sitz in Luxemburg

Der EuGH-Generalanwalt formulierte nun am Dienstag in Luxemburg seinen Schlussantrag im Streit um das „Recht auf Vergessenwerden“ im Internet – und lehnte das Ansinnen des Klägers ab. Nur bei unrichtigen Angaben bestehe ein Recht auf Vergessen. Hier der entsprechende Artikel auf faz.net. Entscheidungen des EuGH folgen in aller Regel den Anträgen des Generalanwalts, daher kann sich Google hier bereits als Sieger fühlen – auch wenn das Urteil noch auf sich warten lassen wird.

Freuen dürften sich daneben auch die Anbieter von Online-Reputationsmanagement-Software bzw. die Dienstleister aus dieser Branche. Privatpersonen (aber auch Firmen) müssen, so die Logik des EuGH-Verfahrens, noch stärker auf ihre Online-Reputation achten. Am Besten ist es natürlich immer, erst keine „negativen“ Meldungen im Bezug zur eigenen Person zuzulassen. Ist es dann doch passiert, müssen diese so schnell wie möglich auch wieder aus dem Netz verschwinden, dann tauchen sie auch nicht mehr in Suchmaschinen auf. Ist das nicht realisierbar, helfen SEO-Maßnahmen, um die entsprechenden Ergebnisse in den Rankings nach hinten zu befördern und somit „unsichtbar“ zu machen.

Online-Reputation – Tipps zur Selbsthilfe

  • Wie „besetzt“ man die ersten Google-Rankings am einfachsten? Hierbei bieten es sich z.B. an, unter seinen vollen Namen (Vorname und Nachname) in alle denkbaren sozialen Netzwerke Profile zu erstellen: Anfangen kann man mit Facebook, Xing, Twitter, Linkedin (diese Seiten werden übrigens von anderen Webdiensten (Aggregatoren) ausgelesen und für deren Seiten genutzt, d.h. die Einträge multiplizieren sich.
  • Eine Website mit dem eigenen Namen als URL (www.angelamerkel.de/‎) ist der beste Garant für eine vordere Position.
  • Wenn man es richtig machen möchte, helfen auch Gastbeiträge, in denen man ein kurzes Autorenprofil (mit Vollnamen) einfügen darf – oder Interviews. Möglichkeiten gibt es genug, auch für Nicht-Promis. Benötigt wird natürlich ein interessantes Thema, und Zeit kostet das ganze auch. Positiver Nebeneffekt: Man betreibt Werbung in eigener Sache, gerade für Selbständige, Politiker, „Experten“ sinnvoll…
  • Dann sollte man der Sache etwas Zeit geben. Tritt nach drei Monaten noch keine Verbesserung ein, sollte ein SEO-Dienstleister eingeschaltet werden, der dann durch Linkbuilding oder sonstige Maßnahmen dafür sorgen kann, dass die richtigen Ergebnisse bei Google oben platziert werden – und die ungünstigen somit nach hinten wandern.